Personzentrierte Therapie
Die von Carl Rogers (1902 – 1987) begründete Personzentrierte Psychotherapie stellt eine wissenschaftlich fundierte und wirksame Methode dar, um psychische Leidenszustände zu verringern und persönliches Wachstum zu fördern.
Das zentrale Thema vorweg: In der Psychotherapie werden nicht Ihre Probleme gelöst, vielmehr wird Ihnen dabei geholfen zu erlernen, wie Sie diese selbst lösen können.
Es geht um die Erfahrung, dass wir vom Gegenüber wirklich verstanden und ohne Bedingung wertgeschätzt werden, was uns wieder mit uns selbst und unserem inneren Erleben in Verbindung bringt. Eigene Ressourcen werden sichtbar und der Blick für neue Lebenswege erweitert.
„Es ist erstaunlich, wie scheinbar unlösbare Dinge zu bewältigen sind, wenn jemand zuhört.“
Carl Rogers
Die Rolle der Therapeutin
Wesentliches Element in der Therapie ist die therapeutische Beziehung. Die Begegnung mit Empathie, Wertschätzung und Kongruenz (Echtheit) bietet Sicherheit und öffnet den Raum für den nächsten Schritt Richtung Entlastung und psychischer Gesundheit. Eigene Ressourcen werden gestärkt und (wieder-) entdeckt und es entsteht ein tieferes Verständnis für das eigene Erleben.
Als Personzentrierte Psychotherapeutin arbeite ich im „Hier und Jetzt“, was bedeutet, dass alle Inhalte besprochen werden können, die Sie gerade beschäftigen. Ich sehe Sie als Experte*in für Ihren Prozess und mich als Begleiterin. Sämtliche Interventionen meinerseits sind einem Angebot gleichzusetzten und Sie entscheiden, ob Sie dieses annehmen und ausprobieren möchten.
So kann ich Ihnen helfen
Psychotherapie kann in ihrem Wesen nur dann funktionieren, wenn Sie an sich arbeiten wollen. Sie ist nicht wie ein Schmerzmittel, das Symptome bekämpft, sondern sie arbeitet an der Ursache der Probleme. Die Arbeit passiert immer durch Sie und an Ihnen selbst. So können Sie sowohl rein persönlichen wie auch zwischenmenschlichen Problemen begegnen. In meiner Praxis biete ich sowohl Einzel- als auch Therapie für Paare an. Beide Formate sind für (junge und ältere) Erwachsene geeignet.
Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen:
Für Kinder biete ich die Methode der Spieltherapie nach Rogers an. Suchen Sie eine Therapie für Kinder, dann lesen Sie bitte hier. In der Therapie mit Jugendlichen geht es nicht mehr um die klassische Spieltherapie, allerdings werden auch – je nach Bedürfnissen und Fragestellungen sowie Interessen der Jugendlichen – kreative Medien als Möglichkeit des Ausdrucks zur Verfügung gestellt.
Weitere Leistungen
Elternberatung bei Scheidung
Unter anderem biete ich auch Elternberatung im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung an. Diese Beratung nach §95 Abs. 1a AußStrG ist seit 2013 bei einvernehmlicher Scheidung verpflichtend. Den entsprechenden Nachweis können Sie bei mir bekommen.
Erfahren Sie mehrWann ist Psycho-
therapie indiziert?
Psychotherapie wird empfohlen, sobald Sie das Gefühl haben, ihr seelisches Wohlbefinden nicht mehr allein oder mithilfe ihrer Freunde/Angehörigen wiederherstellen zu können. Oft sind es auch Verhaltensweisen, die immer wiederkehren und den Alltag schwierig gestalten. Folgende Themen sind Schwerpunkte meiner therapeutischen Tätigkeit:
- Depressive Verstimmung und Depression
- Konflikte in der Partnerschaft
- Probleme im beruflichen Kontext
- Überforderung, Erschöpfung und Burn-out
- Ängste und Panikattacken
- Schlafstörungen
- Reaktion auf schwere Belastungen
- Trauerbegleitung
- Lebenskrisen und Sinnfragen
- Frauenspezifische Themen
- Begleitung von Frauen/Paaren im Rahmen einer assistierten Reproduktion
- Herausforderungen in der Elternschaft
Diese genannten Bereiche stellen eine Zusammenfassung und Orientierungshilfe dar – Sie können sich jederzeit auch mit Ihrer individuellen Anfrage an mich wenden.
Erstgespräch
Infos zu Ihrem Erstgespräch bei mir...
Ein persönliches Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Information über die Rahmenbedingungen und soll Raum für Ihre Fragen bieten. Der Ersttermin kann auch als Beratung dienen, bei der sich zeigt, ob Psychotherapie die geeignete Methode für Ihr Anliegen ist. Neben allen inhaltlichen Fragen ist ein wichtiger Faktor für eine gelingende Psychotherapie, ob Sie sich mit Ihren Anliegen bei mir wohl und gut aufgehoben fühlen.
Um eine tragfähige therapeutische Zusammenarbeit zu beginnen, braucht es oft eine, manchmal auch mehrere Einheiten, um Ihre individuellen Ziele und Möglichkeiten formulieren zu können.
Kosten
Die Kosten für eine Psychotherapie hängen in erster Linie von der Länge der Therapie ab. Grundsätzlich gelten meine Stundensätze:
Erstgespräch und Einzelsetting (50 min) | 105,00 € |
Paartherapie (90 min) | 180,00 € |
Ich bevorzuge die Bezahlung mittels Überweisung oder Bankomatkarte, sollten Sie eine Barzahlung wünschen, geben Sie mir das bitte vorab bekannt.
Kostenzuschuss
Wenn Sie aufgrund einer Diagnose bei mir in Behandlung sind, ist eine Teil-Refundierung mit der jeweiligen Krankenkasse möglich.
Für den Antrag auf Kostenzuschuss benötigen Sie vor der zweiten Therapiesitzung eine „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung“ von Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin.
Die aktuelle Kostenerstattung liegt bei: (Stand Jänner 2025)
ÖKG | 33,70 € |
BVAEB | 48,80 € |
SVS | 45,00 € |
Sollten Sie auch über eine Zusatz-Krankenversicherung verfügen, kann es sein, dass auch diese einen Teil der Kosten refundiert. In diesem Fall sprechen Sie bitte mit Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Bitte beachten Sie, dass für Paartherapie keine Kostenerstattung über die Krankenversicherung möglich ist.
In der Therapie von Kindern und Jugendlichen gilt der Tarif der "Einzeltherapie". Neben der Rückvergütung durch die Krankenkasse gibt es auch die Möglichkeit einen Kostenzuschuss vom Land Steiermark im Rahmen der "Präventivhilfen" nach dem StKJHG zu bekommen.
Frequenz für Ihre Therapie
Gerade zu Beginn einer Therapie empfehle ich wöchentliche Sitzungen, um sich fokussiert mit Ihren Zielen auseinanderzusetzen. Abhängig von Ihren Anliegen, Möglichkeiten und Zielsetzungen kann die Frequenz und somit der Therapieverlauf individuell angepasst werden.
Allgemeines
Absageregelung
Ich bitte Sie, Termine, die Sie nicht einhalten können, so bald wie möglich abzusagen – spätestens 24h vorher. Bei zeitgerechter Absage (mind. 24h vor dem Termin) werden Ihnen keine Kosten verrechnet. Termine, die innerhalb dieser 24h abgesagt werden, werden zur Gänze verrechnet, da dieser so kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.
Ich danke für Ihr Verständnis.
Verschwiegenheit
Psychotherapeut*innen unterliegen einer gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht…
Die gesetzlich verankerte Verschwiegenheit ist eine Berufspflicht aller Psychotherapeuten*innen und besteht gegenüber allen Menschen und Institutionen. Die rechtliche Grundlage dafür finden Sie im §15 Psychotherapiegesetz.
Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Abschluss der Psychotherapie aufrecht und gilt gegenüber allen Dritten (zum Beispiel Familienangehörigen, aber auch öffentlichen Einrichtungen, Arbeitgebern, Behörden etc.).
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit kann nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung entfallen.
Blog
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit meinen Beiträgen aus der Welt von Psychotherapie und Yoga
In unregelmäßigen Intervallen finden Sie hier meine Gedanken zu aktuellen und allgemeinen Themen aus den beiden Bereichen. Ich wünsche viel Freude beim Lesen.
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